Ich habe diese Webseite vor 4 Jahren gestartet, um den Eltern, Kindern, sowie den Mitarbeitern die wichtigsten Infos für die geplanten Freizeiten unkompliziert zur Verfügung zu stellen. Der gesamte Mitarbeiterstab arbeitet bei diesen Aktivitäten freiwillig und unentgeltlich. Bei der Winter- und Pfingstfreizeit ist es sogar so, dass die Mitarbeiter ebenfalls einen Teilnahmebetrag zahlen müssen. (75,- Euro) Dieser Einsatz ermöglicht es uns erst, dass wir derartige Aktivitäten überhaupt anbieten können. Um zumindest den Zeitaufwand für die Organisation und Planung so gering wie möglich zu halten, wurde für die Mitarbeiter ein passwortgeschützter Bereich eingeführt. Dort sind sämtliche Daten für das Team abrufbar. Nach Ablauf der Freizeit werden diese innerhalb von drei Monaten gelöscht.
Ab 25. Mai 2018 gilt das neue Datenschutzgesetz, wobei Personen das Recht eingeräumt wird, gegen die oben beschriebene Speicherung und Weitergabe an die Mitarbeiter Einspruch zu erheben. Ich akzeptiere diese Vorgaben natürlich, möchte gleichzeitig aber auch festhalten, dass diese Kinder dann nicht mitfahren können und von der jeweiligen Freizeit abgemeldet werden müssen. Warum? Man muss sich nur den administrativen und organisatorischen Aufwand vorstellen, der dadurch verursacht wird, wenn einzelne Fälle "besonders" behandelt werden müssen. Unser ehrenamtlicher Einsatz kann nur dann funktionieren, wenn die Gesamtbelastung (Zeitaufwand & finanzieller Aufwand) in einem gesunden Rahmen bleibt.
Wie die letzten Wochen gezeigt haben, sind viele Konzerne, Firmen und Vereine bezüglich der neuen Datenschutzbestimmung äußerst unsicher und vorsichtig. Ich hoffe, dass die Erfahrungen in diesem Jahr zeigen werden, wie eine derartige Rechtsgrundlage effektiv und ordentlich umgesetzt werden kann.
Bis dahin bitte ich Sie um ihre Unterstützung und ihr Verständnis.
Vielen Dank - Dominik Itzlinger (Inhaber der Webseite www.teeniecamp.at)